Umweltschutz

 

  • Nachweisbare, nachverfolgbare und fachgerechte Entsorgung von Schlamm und Altöl (Entsorger-Nummer beim Landratsamt).

  • Zusammenarbeit mit geprüften Entsorgungsfachfirmen.

  • Altmaterialentsorgung über zertifizierte Recycling-Unternehmen

  • Regelmäßige Überwachung unseres Fachbetriebes durch eine Sachverständigen-Organisation.