Neutankanlagen
Sicherheitstanks
- GFK-Tanks
- Doppelwandtanks
- Kellertank mit Innenhülle
sind nach den gesetzlichen Bestimmungen dafür ausgelegt, in Räumen ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen aufgestellt zu werden.
(= ohne Raumanstrich und ohne Aufmauerung)
Einwandige Kunststoff- und Stahltanks
- PE-, Kunststofftanks
- Kellertank ohne Innenhülle
müssen in einer Auffangwanne bzw. in einem ummauerten Raum mit ölfestem Anstrich aufgestellt werden. (Erneuerung des Anstrichs bei jeder Art von Beschädigung notwendig).
Erdtanks
- Erdtank mit doppelwandigem Stahlmantel
- Erdtank einwandig mit Innenhülle
bedürfen in jedem Fall einer Baugenehmigung und müssen mit einer intakten Leckwarnanlage ausgerüstet sein.